Zum Inhalt springen
Logo Formwerk Architekten & Ingenieure

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Planungs- und Architektenleistungen der Formwerk Architekten & Ingenieure GmbH.

Musterinhalt der Demo-Website — keine Rechtsberatung. Vor einem echten Einsatz anwaltlich prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen zwischen der Formwerk Architekten & Ingenieure GmbH (nachfolgend „Büro“) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Büro ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Büros sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines Planungsvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Planungsvertrag, in der Regel gegliedert nach den Leistungsphasen der HOAI. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.

§ 4 Honorar und Zahlung

Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung; soweit vereinbart, dienen die Honorartafeln der HOAI als Orientierung. Abschlagsrechnungen sind entsprechend dem Leistungsstand zulässig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Planung erforderlichen Unterlagen (Bestandspläne, Baugrundgutachten, Vollmachten) rechtzeitig zur Verfügung und trifft erforderliche Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern. Verzögerungen aus verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Büros.

§ 6 Haftung

Das Büro haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Büros. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.