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Leistungsphasen nach HOAI

Von der ersten Idee bis zur Betreuung nach der Fertigstellung: Die HOAI teilt Planungsleistungen in neun Leistungsphasen. Wir begleiten Sie durch alle — als Architekten und als Fachplaner.

Platzhalter-Inhalt: Die endgültigen Texte dieser Seite folgen. Struktur, Prozentsätze und Rechner sind bereits final.

  1. Grundlagenermittlung

    Aufgabenstellung klären, Leistungsbedarf beraten, Entscheidungsgrundlagen schaffen.

    G
    2 %
    TW
    3 %
    TA
    2 %
    Leistungsphase 1 im Detail
  2. Vorplanung

    Planungskonzept entwickeln, Zielvorstellungen abstimmen, Kosten erstmals schätzen.

    G
    7 %
    TW
    10 %
    TA
    9 %
    Leistungsphase 2 im Detail
  3. Entwurfsplanung

    Das Konzept zum vollständigen Entwurf durcharbeiten — mit belastbarer Kostenberechnung.

    G
    15 %
    TW
    15 %
    TA
    17 %
    Leistungsphase 3 im Detail
  4. Genehmigungsplanung

    Vorlagen für alle erforderlichen Genehmigungen erarbeiten und einreichen.

    G
    3 %
    TW
    30 %
    TA
    2 %
    Leistungsphase 4 im Detail
  5. Ausführungsplanung

    Den Entwurf mit allen Einzelangaben ausführungsreif durcharbeiten.

    G
    25 %
    TW
    40 %
    TA
    22 %
    Leistungsphase 5 im Detail
  6. Vorbereitung der Vergabe

    Leistungsbeschreibungen aufstellen, Mengen ermitteln, Vergabeunterlagen zusammenstellen.

    G
    10 %
    TW
    2 %
    TA
    7 %
    Leistungsphase 6 im Detail
  7. Mitwirkung bei der Vergabe

    Angebote einholen, prüfen und werten — bis zur Auftragserteilung mit Kostenanschlag.

    G
    4 %
    TW
    TA
    5 %
    Leistungsphase 7 im Detail
  8. Objektüberwachung

    Ausführung überwachen, Kosten kontrollieren, Abnahme und Dokumentation begleiten.

    G
    32 %
    TW
    TA
    35 %
    Leistungsphase 8 im Detail
  9. Objektbetreuung

    Begehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen.

    G
    2 %
    TW
    TA
    1 %
    Leistungsphase 9 im Detail

Honoraranteile je Leistungsbild: G = Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), TW = Tragwerksplanung (§ 51, nur LP 1–6), TA = Technische Ausrüstung (§ 55).

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